Widerrufsbelehrung

Soweit der Anbieter im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Anbieter im Namen des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.